Pflegebedürftige Angehörige - was tun?
Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, kann das schleichend passieren oder von einem Tag auf den anderen. In jedem Fall gibt es viel zu organisieren - aber inzwischen auch viele Unterstützungsangebote und gesetzliche Regelungen. Einen Überblick gibt es hier:
Telefonische Beratung und schnelle Hilfe für Angehörige:
Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums bundesweit von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr und per E-Mail: info@wege-zur-pflege.de.
Pflegetelefon 030 20179131
Was ist alles zu regeln und wer kann unterstützuen?
- Pflegerische Situation: Welchen Unterstützungsbedarf hat der Angehörige und wer kann das leisten?
- Ärztliche Angelegenheiten
- Haushalt
- Wohnung
- Kranken bzw. Pflegekasse
- Schwerbehinderung
- Freizeit
- Regelungen für die Zukunft
Pflegerische Situation
Behandlungspflege
Geht es darum, dass der Angehörige erstmal nur Unterstützung in medizinischer Hinsicht benötigt, z.B. die Einnahme von Medikamenten vergessen wird oder Verbände oder Spritzen micht mehr selbst gemacht werden können, dann gibt es die sogenannte "Behandlungspflege", die vom Hausarzt verordnet wird
Pflegegrade
Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, diese richten sich danach, wie viel Hilfe jemand benötigt. Je höher dabei der Pflegegrad, desto höher die Leistungen, die die Pflegebedürftigen erhalten.
- Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
https://www.wege-zur-pflege.de/start.html
Bei der Beantragung des Pflegegrades unterstützt die Wohn- und Pflegeberatung der Stadtverwaltung.
Langenfeld: Pflege- und Wohnberatung
Ärztliche Angelegenheiten
Haushalt
Themen sind hier:
Putzhilfe,
Einkäufe/Lieferung
Mahlzeitendienst, Essen auf Rädern
Dafür steht für die Pflegestufen 2-5 ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € zur Verfügung, z.B. für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote. Hier ist z.B. das Angebot "GlanzLeistung" des SkF Langenfeld eine Möglichkeit: https://caritas.erzbistum-koeln.de/langenfeld-skf/beschaeftigung_und_qualifizierung/haushaltsnahe_dienstleistungen/
Wohnung
Umbau
Betreutes Wohnen
Kranken bzw. Pflegekasse
Anträge, Finanzierung
Schwerbehinderung
Freizeit
Regelungen für die Zukunft
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung